Osteopathische Behandlungen werden als Privatleistung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Private Krankenkasse

Ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind, entnehmen Sie als Privatversicherter Ihrem Versicherungsschein. In der Regel ist dies der Fall.

Gesetzliche Krankenkasse

Seit Anfang 2012 bezuschussen etliche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Ob und zu welchen Konditionen das bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist, können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Zusätzlich bietet folgende Liste einen ersten Einblick:

www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html 

Preise nach Gebührenordnung für Heilpraktiker

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60 Minuten

50 Minuten

40 Minuten

30 Minuten

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80,20 €

67,30 €

55,00 €

41,20 €