Osteopathische Behandlungen werden als Privatleistung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Ob Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind, entnehmen Sie als Privatversicherter Ihrem Versicherungsschein. In der Regel ist dies der Fall.
Seit Anfang 2012 bezuschussen etliche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Ob und zu welchen Konditionen das bei Ihrer Krankenkasse der Fall ist, können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Zusätzlich bietet folgende Liste einen ersten Einblick:
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
60 Minuten
50 Minuten
40 Minuten
30 Minuten
80,20 €
67,30 €
55,00 €
41,20 €